Am 26. April 2007 beschloss die Mitgliederversammlung des Gesamtvereins die
Änderung der Mitgliedsbeiträge. Ab dem 1. Juli 2007 gelten
folgende monatlichen Beiträge:
Erwachsene
9,50 EUR
Jugendliche
6,50 EUR
Familien
19,50 EUR
Die Erhebung einer Aufnahmegebühr wurde auf Beschluss vom 26. April 2001 zum 1. Januar 2002
zunächst ausgesetzt.
Von einzelnen Abteilungen (z. B. Handball) wird bei Erwachsenen eine
zusätzliche monatliche Sonderabgabe erhoben.
Hinweise:
Der Beitragssatz für Jugendliche gilt grundsätzlich bis zum Ende des
Quartals, in dem der Jugendliche sein 18. Lebensjahr vollendet.
Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben, werden gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule,
der Universität, der Hochschule oder ihres Lehrbetriebes Jugendlichen
gleichgestellt, jedoch längstens bis zum Ende des Quartals, in dem sie
das 27. Lebensjahr vollenden.
Der Familienbeitrag wird gewährt, wenn entweder beide Eltern und
mindestens ein Kind oder ein Elternteil und mindestens zwei Kinder oder
mindestens vier Geschwister Mitglieder des Vereins sind. Kinder bzw.
Geschwister müssen Jugendliche oder diesen gleichgestellt sein.
Der Beitrag wird ausschließlich vierteljährlich erhoben und ist
jeweils zum 15. des zweiten Monats eines Quartals fällig.
Die Vollendung des 18. Lebensjahres bringt neue Rechte, aber auch neue
Pflichten. Mit diesem Aufruf wendet sich der Vorstand an alle, die in naher
Zukunft das 18. Lebensjahr vollenden werden oder es vor kurzem vollendet haben,
aber auch anderen Eltern oder Angehörige, die bis jetzt für den
Beitrag aufgekommen sind. Nach unserer Satzung und Beitragsordnung
(siehe "Beitragssätze und Fälligkeit der Beiträge")
werden Mitglieder mit der Vollendung des 18. Lebensjahres als Erwachsenen mit
allen Rechten und Pflichten im Verein geführt.
Zu den neuen Rechten für die nun Erwachsenen gehört das Rede und
Stimmrecht in den Versammlungen, das oft gerne wahrgenommen wird. Wir
müssen aber darauf hinweisen, daß mit dem Eintritt in des
Erwachsenenleben auch der Beitrag für Erwachsenen zu entrichten ist und
daß gegebenenenfalls die Beitragsschuld nicht länger durch den
Familienbeitrag abgedeckt ist. Es sei denn, dass die volljährigen
Mitglieder noch Schüler, Auszubildende oder Studenten sind.
Dann muß jedoch dieser Status der Geschäftsstelle durch eine
entsprechende Bescheinigung der Schule, des Lehrers oder der Universität
mit Angabe der voraussichtlichen Dauer der Schul-, Universitäts- oder
sonstigen Ausbildung kundgetan werden. In allen anderen Fällen wird in
Zukunft der Erwachsenenbeitrag eingezogen und gegebenenfalls zum gleichen
Zeitpunkt der Familienbeitrag korrigiert.
Bitte helfen Sie durch rechtzeitige Vorlage der oben angegebenen Bescheinigung
mit, dass wir von Ihnen keinen zu hohen Beitrag einziehen. Wie die
Beitragsschuld ist auch die Vorlage der Bescheinigung eine Bringschuld des
Mitglieds.
Wohnungs- und Bankwechsel
Sollte sich Ihre Adresse oder
Bankverbindung ändern, dann teilen Sie dies bitte zügig der
Geschäftsstelle. Viel mühsame Arbeit und Kosten könnten dadurch
eingespart werden. Bitte beachten Sie, dass beim Bankeinzugsverfahren
Rückläufer aufgrund einer falschen Adressen- oder Kontoangabe zu
zusätzlichen Kosten führen.