Service - mailto:info@mtvvon1817.de

Mitgliedsbeitrag | Eintrittserklärung | Adress- / Bankverbindungsänderung | Sportstätten | Anwesenheitsliste | Übungsleiterabrechnung: Vorderseite / Rückseite

Am 26. April 2007 beschloss die Mitgliederversammlung des Gesamtvereins die Änderung der Mitgliedsbeiträge. Ab dem 1. Juli 2007 gelten folgende monatlichen Beiträge:

Erwachsene 9,50 EUR
Jugendliche 6,50 EUR
Familien 19,50 EUR

Die Erhebung einer Aufnahmegebühr wurde auf Beschluss vom 26. April 2001 zum 1. Januar 2002 zunächst ausgesetzt.
Von einzelnen Abteilungen (z. B. Handball) wird bei Erwachsenen eine zusätzliche monatliche Sonderabgabe erhoben.




Hinweise:

Der Beitragssatz für Jugendliche gilt grundsätzlich bis zum Ende des Quartals, in dem der Jugendliche sein 18. Lebensjahr vollendet.

Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, der Universität, der Hochschule oder ihres Lehrbetriebes Jugendlichen gleichgestellt, jedoch längstens bis zum Ende des Quartals, in dem sie das 27. Lebensjahr vollenden.

Der Familienbeitrag wird gewährt, wenn entweder beide Eltern und mindestens ein Kind oder ein Elternteil und mindestens zwei Kinder oder mindestens vier Geschwister Mitglieder des Vereins sind. Kinder bzw. Geschwister müssen Jugendliche oder diesen gleichgestellt sein.

Der Beitrag wird ausschließlich vierteljährlich erhoben und ist jeweils zum 15. des zweiten Monats eines Quartals fällig.

Die Vollendung des 18. Lebensjahres bringt neue Rechte, aber auch neue Pflichten. Mit diesem Aufruf wendet sich der Vorstand an alle, die in naher Zukunft das 18. Lebensjahr vollenden werden oder es vor kurzem vollendet haben, aber auch anderen Eltern oder Angehörige, die bis jetzt für den Beitrag aufgekommen sind. Nach unserer Satzung und Beitragsordnung (siehe "Beitragssätze und Fälligkeit der Beiträge") werden Mitglieder mit der Vollendung des 18. Lebensjahres als Erwachsenen mit allen Rechten und Pflichten im Verein geführt.

Zu den neuen Rechten für die nun Erwachsenen gehört das Rede und Stimmrecht in den Versammlungen, das oft gerne wahrgenommen wird. Wir müssen aber darauf hinweisen, daß mit dem Eintritt in des Erwachsenenleben auch der Beitrag für Erwachsenen zu entrichten ist und daß gegebenenenfalls die Beitragsschuld nicht länger durch den Familienbeitrag abgedeckt ist. Es sei denn, dass die volljährigen Mitglieder noch Schüler, Auszubildende oder Studenten sind.

Dann muß jedoch dieser Status der Geschäftsstelle durch eine entsprechende Bescheinigung der Schule, des Lehrers oder der Universität mit Angabe der voraussichtlichen Dauer der Schul-, Universitäts- oder sonstigen Ausbildung kundgetan werden. In allen anderen Fällen wird in Zukunft der Erwachsenenbeitrag eingezogen und gegebenenfalls zum gleichen Zeitpunkt der Familienbeitrag korrigiert.

Bitte helfen Sie durch rechtzeitige Vorlage der oben angegebenen Bescheinigung mit, dass wir von Ihnen keinen zu hohen Beitrag einziehen. Wie die Beitragsschuld ist auch die Vorlage der Bescheinigung eine Bringschuld des Mitglieds.

Wohnungs- und Bankwechsel
Sollte sich Ihre Adresse oder Bankverbindung ändern, dann teilen Sie dies bitte zügig der Geschäftsstelle. Viel mühsame Arbeit und Kosten könnten dadurch eingespart werden. Bitte beachten Sie, dass beim Bankeinzugsverfahren Rückläufer aufgrund einer falschen Adressen- oder Kontoangabe zu zusätzlichen Kosten führen.
Service - Mitgliedsbeitrag